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Einigung mit der GEMA

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat sich mit der GEMA auf eine neue Regelung zur pauschalen Vergütung von urheberrechtlich relevanter Musik bei Aufführungen auf Gemeindeveranstaltungen und Konzerten verständigt. Die Kirchengemeinden müssen die Vergütungen für die musikalischen Aufführungen nun nicht mehr selbst zahlen. Der neu ausgehandelte Vertrag zwischen der katholischen Kirche und der GEMA hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Das gibt den katholischen Einrichtungen langfristig Planungs- und Rechtssicherheit bei der Durchführung der Veranstaltungen. Durch die Pauschalzahlung sind zahlreiche Veranstaltungen der kirchlichen Einrichtungen abgedeckt. Konzerte der Ernsten Musik oder Gospelgesang unterliegen lediglich einer Meldepflicht. Nur Konzerte der Unterhaltungsmusik sind vom Vertrag nicht erfasst und sind sowohl zu melden als auch zu vergüten. 

Zum Herunterladen finden Sie hier das aktualisierte Merkblatt zur Nutzung von Musikwerken bei kirchlichen Feiern (GEMA) sowie den aktualisierte Fragebogen zu Musiknutzungen bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden (VDD, GEMA).